Bild: Danny Galm

Stellungnahme zum Leserbrief „Mit Gschmäckle“

Der MFV nimmt Stellung zum Leserbrief des SV Obrigheim vom 03. Mai in der RNZ

„Eines vorweg: Wir können die Enttäuschung des SV Obrigheim nachvollziehen, da sich der Verein schon im Kreispokalfinale wähnte. In Bezug auf den Leserbrief von Herrn Eicher, Vorsitzender des SV Obrigheim, möchten wir allerdings hiermit zur Richtigstellung des Sachverhaltes beitragen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich nicht um einen, wie im Leserbrief äußerst lapidar geschrieben, nicht gegebenen Freistoß für Mosbach zwischen der Mittellinie und dem Strafraum handelte. Wenn dies ein Regelverstoß wäre, müsste jedes Spiel wiederholt werden! Die Situation stellte sich wie folgt dar:

In der 45. Minute gab es vor dem Tor des FV Mosbach II einen Freistoß für den SV Obrigheim. Nachdem der Schiedsrichter das Spiel freigegeben hatte, wurde das Spiel sofort wieder durch einen Pfiff des Schiedsrichters unterbrochen, da die Assistentin ein Fahnenzeichen gab. Für jeden ersichtlich (Spieler, Schiedsrichter, Zuschauer, Pokalspielleiter, Mitglieder des Fußballkreises, etc.) ruhte der Ball während der Freigabe durch den Schiedsrichter und den darauf folgenden Pfiff. Der Ball wurde von keinem der Beteiligten korrekt ins Spiel gebracht.

Nach Rücksprache mit der Assistentin gab der Schiedsrichter dann unverständlicherweise Strafstoß, welcher durch den SV Obrigheim kurz vor der Halbzeitpause zum 3:1 verwandelt wurde. Da der Ball ruhte und somit nicht korrekt ins Spiel gebracht wurde, war der Elfmeterpfiff als Spielfortsetzung regelwidrig. Das Spiel wurde durch den regelwidrig gewährten und verwandelten Elfmeter maßgeblich beeinflusst.

Das Wiederholungsspiel wurde vom Fußballkreis auf 1. Mai 2019 terminiert. Der Spieltag der Landesliga Odenwald war ebenfalls am 1. Mai terminiert. Vom Gegner unserer Landesliga-Mannschaft an diesem Spieltag, dem VfR Uissigheim, kam die Anfrage, ob wir einer Spielverlegung auf 30. April zustimmen würden. Wir sind dem Wunsch des VfR Uissigheim nachgekommen und haben der Spielverlegung zugestimmt.

Nach unseren Informationen hat der Fußballkreis Mosbach beim SV Obrigheim angefragt, ob das Kreispokalhalbfinale nicht ebenfalls auf 30. April gelegt werden sollte. Der SV Obrigheim wollte aufgrund seines Maifestes aber nicht verlegen.

Zum Torwart der Ersten: André Wastl hat in dieser Saison überwiegend in der Zweiten gespielt. In der ersten Mannschaft kommt er nur auf acht Einsätze

Es ist richtig, dass vier U23-Spieler eingesetzt wurden, die regelmäßig in der ersten Mannschaft spielen. Diese Regelung wurde aber nicht vom FV Mosbach gemacht, sondern vom Badischen Fußballverband. Welcher Verein würde in dieser Situation nicht von dieser Regelung Gebrauch machen?

Der Vorsitzende des SV Obrigheim, Günter Eicher, hat sich bezüglich seines Leserbriefes zwischenzeitlich beim Vorstand und dem Spielausschuss des FV Mosbach entschuldigt.“

Vorstandschaft und Spielausschuss des Mosbacher Fußballvereins 1919 e.V.

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